AllGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
(Stand 05.11.2023)
1. Grundsätzliches
Es gilt deutsches Recht. Die AGB gelten unabhängig davon, ob wir als Auftragnehmer (m,w,d) oder Auftraggeber (m,w,d) Vertragspartei werden.
2. Weitere Vertragsgrundlagen
2.1 Auftragsannahme
Bis zur Auftragsannahme sind alle Angebote freibleibend. Der Auftrag gilt mit Zahlungseingang als angenommen. Jetzt wird mit der Produktion des Tiny Hauses begonnen. Alle benötigten Daten müssen vor Zahlungseingang abgefragt werden.
2.2 Lieferverzögerung
2.2.1 Höhere Gewalt, Streik, unverschuldetes Unvermögen usw
Wird die von uns geschuldete Leistung durch höhere Gewalt, rechtmäßigen Streik, unverschuldetes Unvermögen auf Seiten des Auftragnehmers oder eines seiner Lieferanten sowie ungünstige Witterungsverhältnisse verzögert, so verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung. Kann die Lieferung aufgrund von Umständen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht zum vereinbarten Termin erfolgen, so geht die Gefahr in dem Zeitpunkt auf den Auftraggeber über, in dem ihm die Anzeige über die Lieferbereitschaft zugegangen ist. Lagerkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Wir behalten uns die Geltendmachung weiterer Verzögerungskosten vor. Ein Rücktritt vom Vertrag ist nach Zahlung nicht mehr möglich. Sollte die Ware durch den Auftraggeber nicht angenommen werden, so begründet sicht hierdurch kein Anspruch auf Rückzahlung.
2.2.2 Liefertermin Tiny Houses/Modul Häuser
Der im Vertrag genannte Liefertermin kann sich bei aller Bemühung nach hinten verschieben. Dies verursacht keinerlei Forderungen des Kunden an die Manufaktur.
Wir bemühen uns mit allen Kräften, den im Vertrag genannten Liefertermin einzuhalten. Jedoch muss bedacht werden, dass es sich bei einem Tiny Haus um ein hochkomplexes Bauverfahren eines Hauses handelt, bei dem viele externe Faktoren Auswirkungen auf den Liefertermin haben können, die nicht in unserem Einflussbereich liegen. Dies können z.B. Lieferengpässe von Vorprodukten sein, Krankheitsausfälle, Mangel an Holzprodukten, usw. Dies kann ebenfalls und zusätzlich Auswirkungen auf den Liefertermin haben. Diese Verzögerungskosten gehen nicht zu Lasten der Manufaktur.
Wir verpflichten uns, wesentliche Verzögerungen zum vereinbarten Liefertermin samt den Gründen umgehend dem Kunden mitzuteilen.
2.3 Mangelrüge
Offensichtliche Mängel unserer Leistung müssen von Unternehmern zwei Wochen nach Lieferung der Ware oder bei Abnahme der Leistung schriftlich gerügt werden. Nach Ablauf dieser Frist können Mängelansprüche wegen offensichtlicher Mängel nicht mehr geltend gemacht werden. Die weitergehenden Vorschriften bei Handelskauf bleiben unberührt.
2.4. Mangelverjährung
Bei Verträgen mit Unternehmern, die keine Bauleistung betreffen, beträgt die Gewährleistung ein Jahr. Bei Reparaturarbeiten, die keine Bauleistung darstellen, gilt eine Verjährung der Gewährleistung von einem Jahr ohne Rücksicht auf die Person des Vertragspartners. Die Regelungen dieses Absatzes gelten nicht, soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder Ansprüche wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit geltend gemacht werden oder soweit der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen hat.
2.5 Umsetzung der Gewährleistung
Bei privaten Endkunden gilt eine Gewährleistung von 2 Jahren. Hierfür ist es zwingend notwendig, ein entsprechendes Übergabeprotokoll unterzeichnet an uns zurück zu senden. Bei unsachgemäßer Nutzung oder fehlender Pflege (zB des Holzes) erlischt die Gewährleistung. Bei berechtigten Mängelrügen muss uns bis zu 2x die Möglichkeit eingeräumt werden, diese Mängel auszubessern. Solange wir unseren Verpflichtungen auf Behebung der Mängel nachkommen, hat der Auftraggeber nicht das Recht, Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen, sofern nicht ein Fehlschlagen der Nachbesserung vorliegt. Ist eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung unmöglich, schlägt sie fehl oder wird sie verweigert, kann der Auftraggeber einen entsprechenden Preisnachlass verhandeln.
2.6. Anlieferung
2.6.1 Anlieferung Ware
Beim Anliefern setzen wir voraus, dass das Fahrzeug unmittelbar an das Gebäude fahren und entladen werden kann. Wird die Ausführung unserer Arbeiten oder der von uns beauftragten Personen durch Umstände behindert, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so werden die entsprechenden Kosten (z. B. Arbeitszeit und Fahrtkosten) in Rechnung gestellt.
2.6.2 Übergabe Tiny Houses/Modul Häuser
Die Tiny Häuser werden direkt ab Werk zum Endkunden transportiert. Anlieferung erfolgt durch Zugfahrzeug auf eigener Achse. Der Käufer hat dafür Sorge zu tragen, dass der Anlieferweg genügend Rangierabstand zulässt. Bei Anlieferung ist ein entsprechendes Übergabeprotokoll auszufüllen und unterzeichnet an uns zurück zu senden. Erst mit ausgefülltem Formular geben wir Gewährleistung; Stichtag ist immer der Tag der Anlieferung.
2.6.2 Kosten Transport Tiny Houses/Modul Häuser
Die Lieferung von Tiny-Häusern erfordert entsprechendes Geschick und Erfahrung. Die Transportkosten für den Transport auf eigener Achse betragen pauschal 1.400 EUR Netto. Transportkosten für Häusern mit einem Gesamtgewicht von über 3500kg oder ohne Räder sind höher. Hier wird ein iindividuelles Angebot erstellt. Bei diesen Häusern muss der Transport auf einem Lowbed bzw. LKW erfolgen. Hier wird zum Entladen zusätzlich ein Kran mit Traversen benötigt.
Sollten darüber hinaus weitere Kosten anfallen, wie z.B. Übernachtungskosten oder eine Auslieferung und Ausrichtung eines Tiny House, was über 10 Stunden hinaus geht, erfolgt eine Berechnung des Aufwandes von Material, Übernachtungs- und Lohnkosten.
Mehrkosten, die durch erschwerte Anfahrt und oder erschwerte Aufstellung des Tiny Houses verursacht werden, werden gesondert berechnet. Wird die Ausführung der von uns beauftragten Personen durch Umstände behindert, die der Käufer zu vertreten hat, so werden die entsprechenden Kosten (z. B. Arbeitszeit und Fahrtkosten) in Rechnung gestellt.
Präparierung des Standplatzes: Der Aufstellort eines Tiny-Hauses sollte für den Stand des Hauses sorgfältig vorbereitet werden. Diese Präparierung liegt ausschließlich in der Verantwortung des Kunden und ist auch von den vom Kunden gewünschten Anschlüssen des Tiny Hauses abhängig.
2.6.3 Aufstellung/Anschluss/Genehmigungen Tiny Houses/Modul Häuser
Dem Kunden obliegt die fachgerechte Vorbereitung eines geeigneten Stellplatzes, sowie die Bereitstellung aller notwendigen Anschlüsse, als auch die Installation. Die Tiny Häuser kommen als “Plug and Play” und werden vom Kunden selbst installiert. Gerne stehen wir telefonisch und via whatsapp Video-Call zur Verfügung. Im Vorfeld erhält der Kunde ein Installationsmerkblatt. Ein Vor Ort Team für die Aufstellung kann angefragt werden.
Dem Kunden obliegt die Verantwortung dafür, dass von dem Tiny House keine Gefahren ausgehen.
Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass er sich selbst um die Einhaltung aller Vorschriften zu kümmern hat, die an dem späteren Standort des Tiny Hauses existieren. Die daraus entstehenden Risiken gehen ausdrücklich nicht zu Lasten der Tischlerei.
3. Förmliche Abnahme
Gilt für Unternehmen. Sofern vertraglich eine förmliche Abnahme vorgesehen ist, tritt die Abnahmewirkung auch dann ein, wenn der Auftraggeber einmal vergeblich und in zumutbarer Weise zur Durchführung der Abnahme aufgefordert wurde. Die Abnahmewirkung tritt zwölf Werktage nach Zugang der Aufforderung ein.
4. Abweichungen
Unwesentliche, zumutbare Abweichungen in den Abmessungen und Ausführungen (Farbe und Struktur), insbesondere bei Nachbestellungen, bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien (Massivhölzer, Furniere, Leder, Stoffe und Ähnliches) liegen und üblich sind.
5. Ausschluss der Aufrechnung
Die Aufrechnung mit anderen als unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen ist ausgeschlossen.
6. Eigentums- und Urheberrecht
An Kostenanschlägen, Entwürfen, Zeichnungen und Berechnungen behalten wir und unsere Partner uns unser Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen ohne unsere Zustimmung weder genutzt, vervielfältigt noch dritten Personen zugänglich gemacht werden. Sie sind im Falle der Nichterteilung des Auftrages unverzüglich zurückzugeben.
7. Rechte an Film und Bild
Der Käufer ist damit einverstanden, dass von dem Tiny House gemachte Bilder und Filme durch uns und unsere Partner verwertet werden können. Dies gilt auch für Bilder von dem Ort der Aufstellung. Persönlichkeitsrechte des Kunden bleiben davon unberührt.
8. Streitbeilegung
Wir sind nicht zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet.
10. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Leipzig.
11. Datenschutz
Es gilt unsere Datenschutzerklärung.
Vertragsmuster für Tinyhaus-Kauf
§1 Leistungsumfang und Lieferung
1. Gegenstand dieses Vertrages ist das Tiny Haus __________ als Fertighaus gemäß der dem Auftrag zu Grunde gelegten Leistungsbeschreibung.
2. Alle eventuellen abweichenden Leistungen werden in ergänzenden Vereinbarungen schriftlich festgelegt.
3. Die Lieferung erfolgt Frei Bordsteinkante. Für den Transport auf die endgültige Position wird eine Zugmaschine benötigt, die 3,5t ziehen kann. Diese kann entweder durch den Käufer organisiert werden, oder wird durch den Verkäufer kostenpflichtig gestellt. Hierfür würde eine separate Rechnung ausgefertigt werden.
4. Das Tiny Haus sitzt auf einem Trailer und wird mittels Nivelierungsplatten (vom Käufer zu stellen) waagerecht ausgerichtet. Alternativ kann der Verkäufer diese Nivelierungsplatten beibringen. Hierfür wird eine separate Rechnung ausgestellt.
§ 2 Preise und Festpreisgarantie
1. Der Gesamtpreis ist pauschalisiert gemäß angehangener Rechnung.
2. Die Transportkosten sind berechnet gemäß angehangener Rechnung.
3. Der Verkäufer garantiert den vertraglich vereinbarten Gesamtpreis als Festpreis für einen Zeitraum ab Auftragserteilung bis Lieferung frei Bordsteinkante.
4. Nach der Lieferung erfolgt eine Abnahme des Hauses. Ein Abnahmeprotokoll wird ausgefüllt.
§ 3 Zahlungsplan
Da das Tiny Haus individuell angefertigt wird, wird folgender Zahlungsplan vereinbart:
1. Es wird eine Abschlagszahlung von 90% der Gesamtsumme vor Fertigungsstart vereinbart. Der Auftrag gilt als erteilt ab Unterschrift des Vertrages und Zahlungseingang.
2. Die restlichen 10% der Kaufsumme werden spätestens 7 Tage nach Abnahme fällig.
§ 4 Aufstellung/Anschluss/Genehmigungen Tiny Haus
1. Dem Käufer obliegt die fachgerechte Vorbereitung eines geeigneten Stellplatzes, sowie die Bereitstellung aller notwendigen Anschlüsse, als auch die Installation. Die Tiny Häuser werden vom Kunden selbst installiert.
2. Dem Käufer obliegt die Verantwortung dafür, dass von dem Tiny House keine Gefahren ausgehen.
3. Der Käufer wird darauf hingewiesen, dass er sich selbst um die Einhaltung aller Vorschriften zu kümmern hat, die an dem späteren Standort des Tiny Hauses existieren. Die daraus entstehenden Risiken gehen ausdrücklich nicht zu Lasten des Verkäufers.
4. Der Käufer verpflichtet sich, rechtzeitig alle Voraussetzungen für den Aufbau des Tiny-Hauses zu schaffen.
§ 5 Technische Aufbauvoraussetzungen für das Tiny Haus
1. Das Tiny Haus ist fest mit einem Trailer verbunden und benötigt daher lediglich festen Untergrund zum Aufstellen.
2. Sollte der Käufer ein Fundament setzten wollen, so wird der Verkäufer rechtzeitig vor Auslieferung die entsprechenden Daten zur Verfügung stellen. Dies ist keine technische Voraussetzung für die Aufstellung des Tiny Hauses und obliegt damit vollständig dem Käufer.
3. Das Tiny Haus kann mittels Nivelierungsplatten (wie bei einem Container) waagerecht ausgerichtet werden. Diese Platten sind vom Käufer zu stellen. Sollte der Verkäufer diese Platten bereitstellen, so werden diese in einer separaten Rechnung mit dem Käufer verrechnet.
4. Das Tiny Haus benötigt einen Frischwasserzugang (1/2 Zoll Innengewinde als Anschluss vorhanden), einen Stromzugang und eine Abwassereinbindung. Diese Anbindungen obliegen vollständig dem Käufer. In der Leistungsbeschreibung des Hauses wird festgelegt, ob das Tiny Haus mit 3-poligem 220V CEE Anschluss, oder 5-poligem CEE Starkstromanschluss ausgestattet wird.
§ 6 Gefahrtragung
1. Sollte der Verkäufer nicht in der Lage sein, das Tiny Haus zu liefern, so werden die bereits gezahlten Abschläge des Käufers diesem vollständig zurückerstattet.
2. Alle etwaigen Schäden während des Transportes des Tiny Hauses sind durch den Verkäufer abgesichert.
3. Ab der Übergabe frei Bordsteinkante übernimmt der Käufer die Haftung für jegliche Schäden am Tiny Haus.
4. Wird die Bauleistung vor der Abnahme durch höhere Gewalt, Krieg, Aufruhr oder andere unabwendbare, vom Verkäufer nicht zu vertretende Umstände beschädigt oder zerstört, so hat der Verkäufer Anspruch auf Vergütung der ausgeführten Leistungen sowie derjenigen Aufwendungen, die bereits für noch nicht ausgeführte Leistungen entstanden sind.
§ 7 Widerrufsrecht und Kündigung durch den Käufer
1. Der Käufer kann bis zur Anlieferung des Tiny Hauses den Vertrag kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform und ist per Einschreiben an den Verkäufer zu richten.
2. Kündigungen von Verkäufer und/ oder Käufer sind gemäß BGB geregelt. Kündigt der Käufer nach § 649 BGB den Vertrag, ohne dass der Verkäufer dies zu vertreten hat, stehen dem Verkäufer die in § 649 BGB geregelten Ansprüche zu. Statt der sich aus § 649 BGB ergebenden Ansprüche kann der Verkäufer für bereits ausgeführte Arbeiten die darauf entfallende vertragliche vereinbarte Vergütung verlangen und bzgl. der nicht ausgeführten Leistungen als Ersatz für Ihre Aufwendungen und den entgangenen Gewinn einen Pauschalbetrag in Höhe von 10% der Restvergütung, wobei die Pauschale dem Verkäufer nicht zusteht, wenn der Käufer nachweist, dass er nach § 649 BGB dem Verkäufer zustehende Betrag wesentlich niedriger als Pauschale ist.
3. Um einen schnelleren Baubeginn des Tiny Hauses zu ermöglichen, kann der Käufer bindend von seinem 14tägigen Vertrags-Widerrufsrecht zurücktreten. Ansonsten würde mit dem Bau des Tiny Hauses nach Ablauf der 14-Tages Frist begonnen werden.
§ 8 Haftung der Vertragsparteien
Schadensersatzansprüche jedweder Art sind sowohl gegen den Verkäufer als auch gegen die Organe, Mitarbeiter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen vom Verkäufer ausgeschlossen, soweit der Schaden durch den Verkäufer, deren gesetzliche Vertreter oder deren Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht:
für Schadensersatzansprüche aus einer Beschaffenheitsgarantie, die den Käufer gegen das Risiko von Mangelfolgeschäden absichern soll,
für die Haftung von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung vom Verkäufer, deren gesetzlichen Vertretern oder deren Erfüllungsgehilfen beruht,
für Schadensersatzansprüche nach dem Gesetz über die Haftung für fehlerhafte Produkte,
für Schadensersatzansprüche wegen eines Schuldhaften Verstoßes gegen wesentliche Vertragspflichten, soweit durch den Verstoß die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird, wobei in diesem Fall bei einfacher Fahrlässigkeit nur für den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden gehaftet wird.
§ 9 Fortfall der Geschäftsgrundlage
Geschäftsgrundlage ist, dass die Baustelle auf der das vertragsgegenständliche Gebäude errichtet werden soll, innerhalb Deutschlands liegt. Sollte sich nach Abschluss des Vertrages herausstellen, dass sich der Vertrag auf eine außerhalb Deutschlands liegende Baustelle bezieht, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten.
§ 10 Abnahme
1. Die förmliche Abnahme des Tiny Hauses erfolgt unverzüglich nach Abladen Frei Bordsteinkante
2. Falls eine förmliche Abnahme aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, unterbleibt, gilt die Leistung als abgenommen mit Anlieferung.
§ 11 Gewährleistung
1. Der Verkäufer übernimmt die Gewährleistung nach Maßgabe der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (5 Jahre BGB, ausgenommen alle drehenden, beweglichen und elektrischen Teile: diese unterliegen einer Gewährleistungsfrist von 2 Jahren).
2. Die Ansprüche des Käufers beim Vorliegen von Mängeln sind aber auf das Recht auf Nacherfüllung d.h. Beseitigung des Mangels oder Ersatzlieferung nach Wahl vom Verkäufer, beschränkt, wobei dem Käufer ausdrücklich das Recht vorbehalten wird, bei Fehlschlagen den Nacherfüllung Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangen. Die Nacherfüllung ist fehlgeschlagen, wenn der Mangel auch nach dem zweiten Nacherfüllungsversuch noch nicht beseitigt ist. Der Verkäufer weist den Käufer daraufhin, dass die Gewährleistungshaftung nur für solche Mängel gilt, deren Ursache im Mangel am gelieferten Tiny Haus – ohne Selbstausbauten- begründet ist. Sie erstreckt sich daher nicht aus normaler Abnutzung, insbesondere nicht auf Teile und Anlagen, die einem besonderen Verschleiß unterliegen z.B. Pflege Holzfassade, soweit deswegen eine Reparaturbedürftigkeit eintritt. Es obliegt daher dem Käufer, solche Bauteile und Anlagen durch laufende Wartung in einem ordentlichen Zustand zu halten. Dies gilt vor allem für die Heizungsanlage, die vom Feuer berührten Teile, Oberflächenbeläge und Sanitäreinrichtungen, Holzfassade, Metalltrailer, Glasscheiben, Fugenmaterial sowie sämtliche beweglichen Teile wie z.B. Türen- und Fensterbeschläge sowie Rollläden. Auch Anstriche bedürfen einer regelmäßigen Erneuerung, wenn Sie die Schutzwirkung beibehalten sollen.
Für alle Ausführungen gilt:
Zusätzliche Warenlieferungen durch den Verkäufer oder Partner werden alle nach Rechnungsstellung durch den Verkäufer zu 100%, 7 Tage nach Lieferung sofort fällig
§ 12 Abweichungen, Änderungen und Maße
Der Verkäufer behält sich produktionsbedingt Farbabweichungen und geringfügige Änderungen in Ausführung und Ausstattung des Tiny Hauses vor, sofern diese nach der Verkehrsauffassung als bedeutungslos und zumutbar anzusehen sind. Das gleiche gilt für Änderungen, die einen technischen Fortschritt bedeuten. In beiden Fällen wird der vereinbarte Gesamtpreis nicht verändert. Der Käufer wird über diese Abweichungen informiert.
§ 13 Datenschutz:
Hinweis nach dem Bundesdatenschutzgesetz: Der Verkäufer ist berechtigt, die vom Käufer mitgeteilten personenbezogenen Daten zu speichern und im Rahmen der Vertragserfüllung an z.B. Kooperationspartner, Verbindungsarchitekten und Subunternehmer zu übermitteln.
§ 14 Sonstige Vereinbarungen:
1. Der Verkäufer ist berechtigt, die Leistungen auch durch ein anderes Produktionswerk oder durch Subunternehmer ausführen zu lassen.
2. Mündliche Abreden haben nur Gültigkeit, wenn sie durch den Verkäufer schriftlich bestätigt wurden.
3. Mehrere Käufer erteilen sich hiermit gegenseitig unwiderruflich die Vollmacht zur Entgegennahme von (rechtsgeschäftlichen) Erklärungen im Zusammenhang mit dem Vertrag.
__________________________________________________________________________________________
Unterzeichnung Kaufvertrag
__________________________________________________________________________________________
Hiermit trete ich als Käufer bindend von meinem 14tägigen Vertrags-Widerrufsrecht zurück, um den Baubeginn zu beschleunigen.
O JA O Nein, ich nehme mein Widerrufsrecht von 14 Tagen in Anspruch
Naunhof, den ________________________________________ Ort, Datum
Unterschrift Verkäufer Unterschrift Käufer
Anlagen zum Kaufvertrag:
- Angebot
Nachzureichen nach Festlegung Module:
- Leistungsbeschreibung Haus Allrounder Standard
- Ev. Abweichende Vereinbarungen
- Bindendes Gesamtangebot
- Rechnung Anzahlung